18.07.2018

Business Breakfast 17. Mai 2018

Passen Blockchain und Escrow zusammen?
Dieser Frage stellten sich die Experten Stephan Peters von Deposix und Dr. Oliver Völkel von Stadler & Völkel Rechtsanwälte beim Business Breakfast im Reitersaal der OeKB.

Vertrauen und Interessensausgleich im Fokus

Im Kern der Fragestellungen geht es um das Gewährleisten von Vertrauen und den Interessensausgleich von Vertragsparteien. Entweder durch einen Treuhänder - dem sogenannten Escrow Agent - bei dem Sourcecode oder andere digitale Assets hinterlegt werden können oder durch sogenannte Smart Contracts, also Verträge die in Software gegossen werden und automatisiert via Blockchain zur Anwendung kommen.

Stephan Peters Firmengründer der Deposix in München und Anbieter von Escrow-Services zeigte auf, wie sich das Hinterlegen von Sourcecode in den letzten 20 Jahren weiterentwickelt hat.

Gerade im Zeitalter von Cloud-Services und APP-Entwicklungen ist der Bedarf an Treuhandlösungen ungebrochen hoch, so Stephan Peters. Mehr und mehr Software-Anbieter nutzen das klassische Source-Code Escrow zum Schutz ihrer Rechte an Software und schaffen Ihren Kundinnen und Kunden somit einen Investitionsschutz auf die eingesetzte Software. Sollte zum Beispiel durch einen Konkurs,  Firmenverkauf oder dem Abgang der jeweiligen Expertinnen bzw. der jeweiligen Experten die Wartung und die Weiterentwicklung der Software nicht mehr möglich sein, entstehen sogenannte harte Herausgabebedingungen. Die Kundin/der Kunde erhält Zugriff auf den Source-Code, die Dokumentation sowie die Entwicklungsumgebung und kann damit die Wartung bzw. Softwareanpassung weiterhin durchführen.

Die sogenannte technische Verifikation der Software wird verstärkt als zusätzliche und externe Qualitätssicherung nachgefragt und etabliert sich als Teil eines ganzheitlichen Risikomanagements. Die Fähigkeit Sourcecode zu prüfen und die technisches Vollständigkeit garantieren zu können, unterscheidet einen Software-Escrow-Agent von einem Notar, so Stephan Peters.

Blockchain gemeinsam mit Escrow-Management zum Schutz geistigen Eigentums

RA Dr. Oliver Völkel gab einen Rechtsüberblick, wie Escrow und Blockchain gemeinsam einen Beitrag zum Schutz geistigen Eigentums leisten können. 

Bei Bankprozessen sieht Völkel im Bereich der Kundenidentifizierung (KYC/ Know your customer), der Mittelherkunftsprüfung und der Prüfung über Geldwäsche und Terrorismusneigung gute Einsatzmöglichkeiten von Blockchain-Lösungen. Im Zuge des Updates der 4. Geldwäsche-Richtlinie werden nun auch Cryptowährungsbörsen und Cryptocurrency-Händler verpflichtet, Maßnahmen zur Identifizierung und Verifzierung einzusetzen. Hier ergeben sich Kooperationsmöglichkeiten zwischen klassischen Finanzdienstleistern und Startups aus dem Fintech-Bereich.

Die Vortragsunterlagen zu diesem Business Breakfast schicken wir Ihnen auf Anfrage gerne per E-Mail zu.